Strafrecht
Auf dem Gebiet des Strafrechts bin ich als Strafverteidiger in allgemeinen und in Jugendstrafsachen tätig.
Daneben arbeite ich auch als Verteidiger in Strafvollstreckungssachen sowie im Straf- und Maßregelvollzug.
Anders gesagt: Ich verteidige Sie gerne in jedem Stadium des Verfahrens – melden Sie sich daher bitte so früh wie möglich.
Hinweise zum Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz
- Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Keine Aussagen, auch keine (vermeintlich) “harmlosen” Gespräche mit Polizisten führen.
- Informieren Sie sofort telefonisch Ihren Anwalt: 0511 / 85 20 31 (oder außerhalb der Bürozeiten: 0700 / 72 23 47 36 = 0700-RABehrens – der Anruf wird immer auf den Anschluss umgeleitet, in dessen Reichweite ich mich zur Zeit befinde).
- Bestehen Sie bei der Festnahme auf den Anruf – das ist Ihr gutes Recht!
- Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen. Vor allem die DNA-Sammelwut der Polizei scheint ungebrochen. Was die aber gerne verschweigt: Ohne richterliche Anordnung muss in der Regel keine DNA-Probe abgegeben werden.
- Bei Durchsuchungen: Sofort beim Anwalt anrufen. Alle beschlagnahmten Sachen müssen im Protokoll aufgenommen werden. Nichts unterschreiben!
- Bei alledem immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.
Vorladung von der Polizei bekommen?
Das kann schneller passieren als man denken mag. Wie immer gilt auch hier: Keine Panik!
Einer Vorladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigte(r) muss keine Folge geleistet werden. Der Termin muss noch nicht einmal abgesagt werden – wobei das natürlich höflicher wäre.
Ob es allerdings klüger ist, der Ladung nicht zu folgen oder doch besser zur Sache auszusagen, lässt sich nicht allgemein beantworten. Das hängt immer von den Umständen des konkreten Falles ab. Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, schon bei der Polizei umfassend zur Sache auszusagen.
Mein Tipp daher: Bitte suchen Sie möglichst bald einen Strafverteidiger auf, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigte(r) bekommen haben und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten.
Beispiele für Mandate aus dem Bereich des Strafrechts
- allgemeine Strafsachen
- Jugendstrafsachen
- Jugendarrestvollstreckungssachen
- Strafvollzug
- Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB)
- Opferberatung und -vertretung
- Neben- und Privatklageverfahren
- Adhäsionsverfahren