Oder: Sinn und Unsinn von “Disclaimern”
Der Kollege Causse hat eine ansehnliche Sammlung von Disclaimern (etwa aus E-Mails) zusammengestellt. Daneben erläutert er Sinn oder besser Unsinn derartiger “Angstklauseln” und gelangt meines Erachtens völlig zu Recht zu dem Ergebnis, dass deren rechtliche Wirksamkeit gegen Null tendieren dürfte – lesenswert!
![RA Dr. Christian Behrens [Foto]](http://rechtsanwalt-behrens.net/ra_cb_klein.jpg)